Seit dem 1. Januar 2026 ist im Wehrpflichtgesetz verankert, dass Männer unter 45 Jahren eine offizielle Genehmigung benötigen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium arbeitet noch an den „konkretisierenden Regelungen". Mit anderen Worten: Das Gesetz gilt, aber niemand weiß, wer zuständig ist.
Diese Seite ist eine Aktion von BSW NRW.
Wir beantragen das einfach mal vorsorglich. Nur für den Fall, dass der Wille kommt. Vorsichtshalber. Man weiß ja nie.
📰 Hintergrund: Artikel auf Progressive Stimme | Frankfurter Rundschau
📄 Vorschau: Dein Antrag
📮 Empfänger deines Antrags
Da das Bundesverteidigungsministerium selbst noch keine zuständige Stelle benennen konnte, senden wir deinen Antrag gleich an beide in Frage kommenden Behörden. Soll sich dort jemand drum kümmern.
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
– zuständig für das WPflG -
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
– Presse- und Informationszentrum Personal
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